Sie kennen vielleicht folgende Situation. Sie kommen in die Apotheke mit einem Rezept von Ihrem Arzt. Der Arzt hat Ihnen wie immer Ihr gewohntes Medikament von der Firma X verschrieben, die weißen runden Tabletten in der roten Schachtel. Nun sagt Ihnen Ihre Apotheke, dass Sie nun die länglichen Tabletten in der blauen Schachtel von der Firma Y bekommen sollen. Wieso ist das so?
Seit einigen Jahren gehen die gesetzlichen Krankenkassen mit den Pharmafirmen sogenannte Rabattverträge ein, um so Geld zu sparen. Diese Verträge variieren stetig.
Ist Ihre Kankenkasse an einen Vertrag mit einer gewissen Firma gebunden, ist die Apotheke verpflichtet diesen Vertrag zu bedienen. Die Apotheke darf somit nur die vertraglich festgelegten Firmen an Sie herausgeben.
(Dies gilt natürlich nur bei Rezepten der gesetzlichen Krankenkassen.)
Wenn Ihr Arzt bei Ihnen eine Unverträglichkeit oder einen anderen schwerwiegenden Grund festgestellt hat, aus dem Sie die von Ihm verordnete Firma erhalten sollen, kann der Arzt ein Kreuz bei aut idem auf Ihrem Rezept setzten. Steht dieses Kreuz vor einem Arzneimittel auf Ihrem Rezept, muss Ihre Apotheke den Rabattvertrag ignorieren und ist verpflichtet Ihnen das verordnete Arzneimittel abzugeben.
(Vorrausgesetzt Verfügbarkeit des Arzneimittels)